Grundsätze und Ziele

der Fotofreunde-Straubing

 

1. Grundsätze

Name und Sitz
Gültigkeit
Änderungen
Wesensgehalt
 
2. Ziel der Gemeinschaft
Das Fotohobby in der Gemeinschaft fördern
Optimierung der Bildqualität
Hilfe in der Fotopraxis geben
 
3. Ständiges Bemühen
Ansehen der Fotofreunde
Engagement
Wir und die Berufsfotografen
 
4. Feste Personen in der Gemeinschaft
Vorstand oder Vorstandschaft ?
Verwalter der Finanzen
WEB-Master
Protokollführer
 
5. Entscheidungen
Wie werden Entscheidungen herbei geführt
Wer kann Entscheidungen herbei führen
Wann ist eine Entscheidung gültig
 
6. Beschaffung von Hard- oder Software und technischen Artikeln
Einkauf oder Beschaffung von technischen Geräten / Umlagen
 
7. Aufnahme in die Gemeinschaft der Fotofreunde
Wer kann aufgenommen werden
Dauer des Gast-Status
Aufnahme oder Ablehnung
Schutzgebühr
Technische Unterstützung
Austritt aus der Gemeinschaft
 
8. Entschädigung von Aufwendungen
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1. Grundsätze
1.1 Unser Name: Fotofreunde-Straubing mit Sitz in Straubing
1.2 Diese Grundsätze gelten für die Fotofreunde seit dem 1.1.2009
1.3 Sie können durch einen Mehrheitsbeschluß an jedem Gemeinschaftsabend an dem
mehr als sechs Fotofreunde anwesend sind ergänzt, vervollständigt oder aktualisiert werden.
1.4. In ihrem Wesensgehalt müssen die Grundsätze erhalten bleiben.
 
2. Ziel der Gemeinschaft
Unser Ziel ist es -
2.1 den Spaß an der Fotografie als Hobby unter Freunden und in der Gesellschaft
zu erklären und zu fördern.
2.2 die Qualität unserer Bilder zu optimieren und unser Wissen über Bildgestaltung
sowie Farb-, Form-, und Kontrastlehre stetig zu verbessern.
2.3 dass, in der Fotopraxis, der wissende Fotofreund seine Kenntnisse, gerne an den
nach Lösung suchenden, Fotofreund weiter gibt.
 
3. Ständiges Bemühen
Wir sind stets bemüht -
3.1 das Ansehen und den Ruf der Fotofreunde durch gute Bilder,
tadelloses und freundliches Verhalten und durch sachliche Gespräche
in ein positives Licht zu rücken.
3.2 unser Hobby sinvoll und praktikabel einzusetzen um damit auch
andere Gemeinschaften oder Vereine zu unterstützen.
Das Ziel, darf niemals der finanzielle Gewinn sein, sondern der gute Ruf der Fotofreunde.
Finanzielle Zuwendungen oder aus Aktionen erworbene Mittel gehen nach Abzug
entstandener Auslagen als Spende in die Gemeinschaftskasse der Fotofreunde.
3.3 den ortsansässigen Berufsfotografen nicht als Konkurenz entgegenzutreten.
 
4. Feste Personen in der Gemeinschat der Fotofreunde
4.1 Die Fotofreunde brauchen und haben keinen Vorstand oder eine Vorstandschaft.
Alle wichtigen Entscheidungen werden nach einem demokratischen Grundsatz
und immer zum Wohle der Gemeinschaft getroffen.
4.2 Vorhandene und eingehende Geldmittel werden von einer Person aus unserer Mitte,
dem Finanzwart geführt und verwaltet.
4.2a Jeder Fotofreund hat das Recht den aktuellen Finanzstand und laufende Zahlungen zu erfahren.
4.2b Zum Jahresende sollte einer von uns die korrekte und ehrliche Kassenführung kontrollieren.
4.3 Der WEB-Master verpflichtet sich die Ziele der Fotofreunde im Internet ansprechend
und übersichtlich zu präsentieren. Er richtet für jeden Fotofreund eine eigene Bilderseite ein.
Bilder stellt er nach deren Vorgaben ins Netz.
4.3a Der WEB-Master bekommt tasächlich anfallende Kosten für die Homepage erstattet.
Aktuell 2,- Euro für die Homepage plus 1,- Euro für Strom und Hardware ( 36,- Euro im Jahr)
4.4 Als weitere Person gibt es bei den Fotofreunden noch den Protokollführer.
Dieser protokolliert die Anwesenden an den Gemeinschaftsabenden sowie
Absprachen und herbei geführte Entscheidungen.
 
5. Entscheidungen
5.1 Entscheidungen werden an den Gemeinschaftsabenden getroffen.
5.2 Jeder Fotofreund kann eine Entscheidung herbeiführen.   (siehe 1.3)
5.3 Wenn die Mehrheit der anwesenden Fotofreunde zustimmt, ist diese beschlossen.
Bei Entscheidungen über Ausgaben ist immer zuvor eine Rücksprache mit dem Finanzwart nötig.
 
6. Beschaffung
6.1 Bevor Hard- oder Software beschafft werden kann, muß
eine Mehrheitsentscheidung herbei geführt werden.
Dies gilt für alle Ausgaben die einen Betrag von 30,- Euro übersteigen
6.2 Wenn nicht genug Barmittel für eine Anschaffung vorhanden sind,
kann über eine Umlage abgestimmt werden. Bei einer Umlage entfällt
auf jedes Mitglied der Fotofreunde die gleiche Belastung.
 
7. Aufnahme zu den Fotofreunden
7.1 Jede Person die unser Hobby und die selben Ziele mit einem vergleichbaren
Engagement betreibt, ist bei den Fotofreunden herzlich Willkommen.
7.2 Interessenten haben einige Monate Zeit sich für einen Beitritt zu entscheiden. (Gast)
Genauso haben aber auch die Fotofreunde Zeit einen Interessenten kennen zu lernen.
7.3 Eine Aufnahme oder Ablehnung wird spätestens nach einem Jahr ausgesprochen.
Bei der Abstimmung zur Aufnahme darf es keine ablehnenden Stimmen geben.
 
7.4 Die einmalige Schutzgebühr (aktuell 50,- Euro) gilt immer für das aktuelle Kalenderjahr
(7.4 Schutzgebühr am 26.04.2024 durch Mehrheitsbeschluß ausgesetzt)
 und kann angepasst werden. Sie soll ein kurzzeitiges Abgreifen von Fotowissen vermeiden.
7.5 Der jährliche Unterstützungsbetrag (aktuell 20,- Euro) ist von jedem Fotofreund zu
entrichten. Er dient in erster Linie dem Erhalt der Gemeinschaft und soll eingesetzt werden,
damit die Ziele der Fotofreunde ( siehe 2) besser erreicht werden können.
7.6 Die Gemeinschaft der Fotofreunde hat keinen Vereinsstatus. Wer seinen
Unterstützungsbetrag nicht mehr zahlt, nicht mehr zu den Gemeinschaftsabenden kommt
oder seinen Abgang mündlich erklärt ist ohne weitere Verpflichtung frei gestellt.
 
8. Wer für die Fotofreunde etwas auslegt oder einkauft sollte im angemessenem
Rahmen entschädigt werden. Wer sich mit eigenem Bildmaterial an Ausstellungen
beteiligt, sollte bei Diebstahl, Verlußt oder Beschädigung seines Bildmaterials
angemessen entschädigt werden.
 

Die Grundsätze der Fotofreunde-Straubing