--------------------------------------------------
1. Grundsatz
1.1
Diese Grundsätze gelten für die Fotofreunde-Straubing ab dem
01.01.2009
1.2
Sie können durch einen Mehrheitsbeschluss an jedem
Gemeinschaftsabend
an dem
mehr als zehn Fotofreunde anwesend sind, ergänzt,
vervollständigt und aktualisiert werden.
1.3
In ihrem Wesensgehalt jedoch müssen sie als Grundsatz
erhalten bleiben.
2. Ziele der Gemeinschaft
2.1
Unser Ziel ist es:
- den Spaß an der Fotografie als Hobby unter Freunden und
in
der Gesellschaft zu erklären und zu fördern.
2.2
- die Qualität unserer Bilder zu optimieren und unser Wissen
über
Bildgestaltung, sowie Farb-, Form-, und Kontrastlehre stetig zu
verbessern.
2.3
- dass auch in der Fotopraxis der erfahrene und wissende
Fotofreund seine
Kenntnisse gerne an den, nach Lösungen suchenden Fotofreund, weiter
gibt.
3. Ständiges Bemühen
3.1
Wir sind stets bemüht:
- das Ansehen und den Ruf der Fotofreunde durch gute
Bilder, tadelloses
und freundliches Verhalten und
durch sachliche Gespräche in
ein positives
Licht zu rücken.
3.2
- unser Hobby sinnvoll und praktikabel einzusetzen und damit
auch andere
Gemeinschaften oder Vereine zu unterstützen.
Das
Ziel dabei darf niemals der finanzielle Gewinn sein, sondern der
gute
Ruf der
Fotofreunde-Straubing. Finanzielle Anerkennung und Belohnung
oder
aus Aktionen erworbene Mittel gehen nach Abzug entstandener Auslagen
als
Spende in die Gemeinschaftskasse der Fotofreunde. Wer in die eigene
Tasche
wirtschaften will, sollte an solchen Aktionen nicht teilnehmen.
3.3
- den ortsansässigen Berufsfotografen nicht als direkte
Konkurrenz entgegen zu treten.
4. Feste Personen in der Gemeinschaft
4.1
Die Fotofreunde haben und brauchen keinen Chef oder Vorstand.
Alle
wichtigen Entscheidungen werden nach einem demokratischen
Grundsatz
und immer zum Wohle der Gemeinschaft getroffen.
4.2
Vorhandene und eingehende Geldmittel werden von einer Person aus
unserer Mitte (Finanzverwalter) verwaltet.
4.2a Jeder Fotofreund hat das Recht den aktuellen Finanzstand
und
laufende Auszahlungen zu erfragen.
4.2b
Zum Jahresende wird einer von uns die korrekte und
ehrliche Kassenführung kontrollieren.
4.3
Der Web-Master ist verpflichtet die Ziele der Fotofreunde im
Internet
ansprechend und übersichtlich zu präsentieren. Er
richtet für jeden
Fotofreund eine eigene Bilderseite ein. Bilder stellt er
nach deren
Vorgaben ins Netz. Der Hauptteil der Bilder soll in der
Größe eine
Kantenlänge von 600 Pixel nicht überscheiten.
4.3a
Der Web-Master bekommt tatsächlich angefallene Kosten erstattet.
Für seine Arbeitszeit wird er nur in einem geringen
Umfang (3,- €/mon)
finanziell anerkannt. Gesamtkosten im Jahr 2009 zu
100,-Euro
4.4
Nach dem Finanzverwalter und dem Web-Master gibt es nur noch den
Protokollführer als feste Person bei den Fotofreunden.
Dieser
protokolliert an den Gemeinschaftsabenden die
anwesenden
Fotofreunde,
Absprachen und eventuell herbeigeführte Entscheidungen.
5. Entscheidungen
5.1
Entscheidungen werden an den Gemeinschaftsabenden getroffen
5.2
Jeder Fotofreund kann eine Entscheidung herbeiführen
5.3
Wenn die Mehrheit der anwesenden Fotofreunde an einem
Gemeinschaftsabend für eine Entscheidung stimmt, ist diese
beschlossen
(siehe 1.2). Bei finanziellen Entscheidungen ist mit
dem
Finanzverwalter immer zuvor eine Rücksprache nötig.
6. Beschaffung von tech. Artikeln
6.1
Anschaffungen werden erst nach einer Mehrheitsentscheidung getätigt
Ist aus Gründen des Angebotes und der zur Verfügung
stehenden Zeit
dies nicht möglich, muss der Kauf als „Privatperson“
getätigt werden
und kann erst nachträglich durch einen Mehrheitsentscheid der
Freunde
verrechnet werden. (siehe auch 5.3²)
6.2
Wenn nicht genug Barmittel vorhanden sind um einen Artikel zu
beschaffen der dringend benötigt wird (z.B. Monitor, Beamer) wird
eine
Umlage unter den Fotofreunden durchgeführt, in der jeder den
gleichen Anteil zu tragen hat.
7. Aufnahme zu den Fotofreunden
7.1
Jeder der unser Hobby und die selben Ziele mit dem gleichen
Engagement verfolgt ist bei den Fotofreunden willkommen.
7.2
Interessenten haben ca. ½ Jahr Zeit sich für einen Beitritt zu
entscheiden
Genauso haben aber auch die Fotofreunde diese Zeit um
einen
Interessenten kennen zu lernen.
7.3
Eine Ablehnung wird spätestens nach einem Jahr begründet
und nach Mehrheitsentscheid ausgesprochen.
7.4
Die einmalige Schutzgebühr richtet sich nach der angestrebten Gesamtzahl der
Gemeinschaft. Sie wird von den Fotofreunden für ein Jahr
festgesetzt.
7.5
Der jährliche Unterstützungsbetrag ist von jedem Fotofreund zu
entrichten.
Er dient in erster Linie zum Erhalt der Gemeinschaft und
soll eingesetzt
werden damit die Ziele (Punkt 2) besser erreicht werden
können.
8. Entschädigungen
8.1
Wir, die Fotofreunde brauchen am Gemeinschaftsabend einen aktuellen
Laptop
um unser Bilder ansehen und besprechen zu können und auch um Unterrichte
halten zu können. Dem/den Eigentümer/n des verwendeten Laptops
werden
max. 3,- Euro für einen Abend gutgeschrieben.
---------------------------------------------------------------------------