Grundsätze und Ziele |
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der Fotofreunde-Straubing |
1. Grundsätze |
Name und Sitz |
Gültigkeit |
Änderungen |
Wesensgehalt |
2. Ziel der Gemeinschaft |
Das Fotohobby in der Gemeinschaft fördern |
Optimierung der Bildqualität |
Hilfe in der Fotopraxis geben |
3. Ständiges Bemühen |
Ansehen der Fotofreunde |
Engagement |
Wir und die Berufsfotografen |
4. Feste Personen in der Gemeinschaft |
Vorstand oder Vorstandschaft ? |
Verwalter der Finanzen |
WEB-Master |
Protokollführer |
5. Entscheidungen |
Wie werden Entscheidungen herbei geführt |
Wer kann Entscheidungen herbei führen |
Wann ist eine Entscheidung gültig |
6. Beschaffung von Hard- oder Software und technischen Artikeln |
Einkauf oder Beschaffung von technischen Geräten / Umlagen |
7. Aufnahme in die Gemeinschaft der Fotofreunde |
Wer kann aufgenommen werden |
Dauer des Gast-Status |
Aufnahme oder Ablehnung |
Schutzgebühr |
Technische Unterstützung |
Austritt aus der Gemeinschaft |
8. Entschädigung von Aufwendungen |
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1. Grundsätze |
1.1 Unser Name: Fotofreunde-Straubing mit Sitz in Straubing |
1.2 Diese Grundsätze gelten für die Fotofreunde seit dem 1.1.2009 |
1.3 Sie können durch einen Mehrheitsbeschluß an jedem Gemeinschaftsabend an dem |
mehr als sechs Fotofreunde anwesend sind ergänzt, vervollständigt oder aktualisiert werden. |
1.4. In ihrem Wesensgehalt müssen die Grundsätze erhalten bleiben. |
2. Ziel der Gemeinschaft |
Unser Ziel ist es - |
2.1 den Spaß an der Fotografie als Hobby unter Freunden und in der Gesellschaft |
zu erklären und zu fördern. |
2.2 die Qualität unserer Bilder zu optimieren und unser Wissen über Bildgestaltung |
sowie Farb-, Form-, und Kontrastlehre stetig zu verbessern. |
2.3 dass, in der Fotopraxis, der wissende Fotofreund seine Kenntnisse, gerne an den |
nach Lösung suchenden, Fotofreund weiter gibt. |
3. Ständiges Bemühen |
Wir sind stets bemüht - |
3.1 das Ansehen und den Ruf der Fotofreunde durch gute Bilder, |
tadelloses und freundliches Verhalten und durch sachliche Gespräche |
in ein positives Licht zu rücken. |
3.2 unser Hobby sinvoll und praktikabel einzusetzen um damit auch |
andere Gemeinschaften oder Vereine zu unterstützen. |
Das Ziel, darf niemals der finanzielle Gewinn sein, sondern der gute Ruf der Fotofreunde. |
Finanzielle Zuwendungen oder aus Aktionen erworbene Mittel gehen nach Abzug |
entstandener Auslagen als Spende in die Gemeinschaftskasse der Fotofreunde. |
3.3 den ortsansässigen Berufsfotografen nicht als Konkurenz entgegenzutreten. |
4. Feste Personen in der Gemeinschat der Fotofreunde |
4.1 Die Fotofreunde brauchen und haben keinen Vorstand oder eine Vorstandschaft. |
Alle wichtigen Entscheidungen werden nach einem demokratischen Grundsatz |
und immer zum Wohle der Gemeinschaft getroffen. |
4.2 Vorhandene und eingehende Geldmittel werden von einer Person aus unserer Mitte, |
dem Finanzwart geführt und verwaltet. |
4.2a Jeder Fotofreund hat das Recht den aktuellen Finanzstand und laufende Zahlungen zu erfahren. |
4.2b Zum Jahresende sollte einer von uns die korrekte und ehrliche Kassenführung kontrollieren. |
4.3 Der WEB-Master verpflichtet sich die Ziele der Fotofreunde im Internet ansprechend |
und übersichtlich zu präsentieren. Er richtet für jeden Fotofreund eine eigene Bilderseite ein. |
Bilder stellt er nach deren Vorgaben ins Netz. |
4.3a Der WEB-Master bekommt tasächlich anfallende Kosten für die Homepage erstattet. |
Aktuell 2,- Euro für die Homepage plus 1,- Euro für Strom und Hardware ( 36,- Euro im Jahr) |
4.4 Als weitere Person gibt es bei den Fotofreunden noch den Protokollführer. |
Dieser protokolliert die Anwesenden an den Gemeinschaftsabenden sowie |
Absprachen und herbei geführte Entscheidungen. |
5. Entscheidungen |
5.1 Entscheidungen werden an den Gemeinschaftsabenden getroffen. |
5.2 Jeder Fotofreund kann eine Entscheidung herbeiführen. (siehe 1.3) |
5.3 Wenn die Mehrheit der anwesenden Fotofreunde zustimmt, ist diese beschlossen. |
Bei Entscheidungen über Ausgaben ist immer zuvor eine Rücksprache mit dem Finanzwart nötig. |
6. Beschaffung |
6.1 Bevor Hard- oder Software beschafft werden kann, muß |
eine Mehrheitsentscheidung herbei geführt werden. |
Dies gilt für alle Ausgaben die einen Betrag von 30,- Euro übersteigen |
6.2 Wenn nicht genug Barmittel für eine Anschaffung vorhanden sind, |
kann über eine Umlage abgestimmt werden. Bei einer Umlage entfällt |
auf jedes Mitglied der Fotofreunde die gleiche Belastung. |
7. Aufnahme zu den Fotofreunden |
7.1 Jede Person die unser Hobby und die selben Ziele mit einem vergleichbaren |
Engagement betreibt, ist bei den Fotofreunden herzlich Willkommen. |
7.2 Interessenten haben einige Monate Zeit sich für einen Beitritt zu entscheiden. (Gast) |
Genauso haben aber auch die Fotofreunde Zeit einen Interessenten kennen zu lernen. |
7.3 Eine Aufnahme oder Ablehnung wird spätestens nach einem Jahr ausgesprochen. |
Bei der Abstimmung zur Aufnahme darf es keine ablehnenden Stimmen geben. |
7.4 Die einmalige Schutzgebühr (aktuell 50,- Euro) gilt immer für das aktuelle Kalenderjahr |
(7.4 Schutzgebühr am 26.04.2024 durch Mehrheitsbeschluß ausgesetzt) |
und kann angepasst werden. Sie soll ein kurzzeitiges Abgreifen von Fotowissen vermeiden. |
7.5 Der jährliche Unterstützungsbetrag (aktuell 20,- Euro) ist von jedem Fotofreund zu |
entrichten. Er dient in erster Linie dem Erhalt der Gemeinschaft und soll eingesetzt werden, |
damit die Ziele der Fotofreunde ( siehe 2) besser erreicht werden können. |
7.6 Die Gemeinschaft der Fotofreunde hat keinen Vereinsstatus. Wer seinen |
Unterstützungsbetrag nicht mehr zahlt, nicht mehr zu den Gemeinschaftsabenden kommt |
oder seinen Abgang mündlich erklärt ist ohne weitere Verpflichtung frei gestellt. |
8. Wer für die Fotofreunde etwas auslegt oder einkauft sollte im angemessenem |
Rahmen entschädigt werden. Wer sich mit eigenem Bildmaterial an Ausstellungen |
beteiligt, sollte bei Diebstahl, Verlußt oder Beschädigung seines Bildmaterials |
angemessen entschädigt werden. |
Die Grundsätze der Fotofreunde-Straubing |