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Grundsätze und Ziele |
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der Fotofreunde-Straubing |
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1. Grundsätze |
| Name und Sitz |
| Gültigkeit |
| Änderungen |
| Wesensgehalt |
| 2. Ziel der Gemeinschaft |
| Das Fotohobby in der Gemeinschaft fördern |
| Optimierung der Bildqualität |
| Hilfe in der Fotopraxis geben |
| 3. Ständiges Bemühen |
| Ansehen der Fotofreunde |
| Engagement |
| Wir und die Berufsfotografen |
| 4. Feste Personen in der Gemeinschaft |
| Vorstand oder Vorstandschaft ? |
| Verwalter der Finanzen |
| WEB-Master |
| Protokollführer |
| 5. Entscheidungen |
| Wie werden Entscheidungen herbei geführt |
| Wer kann Entscheidungen herbei führen |
| Wann ist eine Entscheidung gültig |
| 6. Beschaffung von Hard- oder Software und technischen Artikeln |
| Einkauf oder Beschaffung von technischen Geräten / Umlagen |
| 7. Aufnahme in die Gemeinschaft der Fotofreunde |
| Wer kann aufgenommen werden |
| Dauer des Gast-Status |
| Aufnahme oder Ablehnung |
| Schutzgebühr |
| Technische Unterstützung |
| Austritt aus der Gemeinschaft |
| 8. Entschädigung von Aufwendungen |
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| 1. Grundsätze |
| 1.1 Unser Name: Fotofreunde-Straubing mit Sitz in Straubing |
| 1.2 Diese Grundsätze gelten für die Fotofreunde seit dem 1.1.2009 |
| 1.3 Sie können durch einen Mehrheitsbeschluß an jedem Gemeinschaftsabend an dem |
| mehr als sechs Fotofreunde anwesend sind ergänzt, vervollständigt oder aktualisiert werden. |
| 1.4. In ihrem Wesensgehalt müssen die Grundsätze erhalten bleiben. |
| 2. Ziel der Gemeinschaft |
| Unser Ziel ist es - |
| 2.1 den Spaß an der Fotografie als Hobby unter Freunden und in der Gesellschaft |
| zu erklären und zu fördern. |
| 2.2 die Qualität unserer Bilder zu optimieren und unser Wissen über Bildgestaltung |
| sowie Farb-, Form-, und Kontrastlehre stetig zu verbessern. |
| 2.3 dass, in der Fotopraxis, der wissende Fotofreund seine Kenntnisse, gerne an den |
| nach Lösung suchenden, Fotofreund weiter gibt. |
| 3. Ständiges Bemühen |
| Wir sind stets bemüht - |
| 3.1 das Ansehen und den Ruf der Fotofreunde durch gute Bilder, |
| tadelloses und freundliches Verhalten und durch sachliche Gespräche |
| in ein positives Licht zu rücken. |
| 3.2 unser Hobby sinvoll und praktikabel einzusetzen um damit auch |
| andere Gemeinschaften oder Vereine zu unterstützen. |
| Das Ziel, darf niemals der finanzielle Gewinn sein, sondern der gute Ruf der Fotofreunde. |
| Finanzielle Zuwendungen oder aus Aktionen erworbene Mittel gehen nach Abzug |
| entstandener Auslagen als Spende in die Gemeinschaftskasse der Fotofreunde. |
| 3.3 den ortsansässigen Berufsfotografen nicht als Konkurenz entgegenzutreten. |
| 4. Feste Personen in der Gemeinschat der Fotofreunde |
| 4.1 Die Fotofreunde brauchen und haben keinen Vorstand oder eine Vorstandschaft. |
| Alle wichtigen Entscheidungen werden nach einem demokratischen Grundsatz |
| und immer zum Wohle der Gemeinschaft getroffen. |
| 4.2 Vorhandene und eingehende Geldmittel werden von einer Person aus unserer Mitte, |
| dem Finanzwart geführt und verwaltet. |
| 4.2a Jeder Fotofreund hat das Recht den aktuellen Finanzstand und laufende Zahlungen zu erfahren. |
| 4.2b Zum Jahresende sollte einer von uns die korrekte und ehrliche Kassenführung kontrollieren. |
| 4.3 Der WEB-Master verpflichtet sich die Ziele der Fotofreunde im Internet ansprechend |
| und übersichtlich zu präsentieren. Er richtet für jeden Fotofreund eine eigene Bilderseite ein. |
| Bilder stellt er nach deren Vorgaben ins Netz. |
| 4.3a Der WEB-Master bekommt tasächlich anfallende Kosten für die Homepage erstattet. |
| Aktuell 2,- Euro für die Homepage plus 1,- Euro für Strom und Hardware ( 36,- Euro im Jahr) |
| 4.4 Als weitere Person gibt es bei den Fotofreunden noch den Protokollführer. |
| Dieser protokolliert die Anwesenden an den Gemeinschaftsabenden sowie |
| Absprachen und herbei geführte Entscheidungen. |
| 5. Entscheidungen |
| 5.1 Entscheidungen werden an den Gemeinschaftsabenden getroffen. |
| 5.2 Jeder Fotofreund kann eine Entscheidung herbeiführen. (siehe 1.3) |
| 5.3 Wenn die Mehrheit der anwesenden Fotofreunde zustimmt, ist diese beschlossen. |
| Bei Entscheidungen über Ausgaben ist immer zuvor eine Rücksprache mit dem Finanzwart nötig. |
| 6. Beschaffung |
| 6.1 Bevor Hard- oder Software beschafft werden kann, muß |
| eine Mehrheitsentscheidung herbei geführt werden. |
| Dies gilt für alle Ausgaben die einen Betrag von 30,- Euro übersteigen |
| 6.2 Wenn nicht genug Barmittel für eine Anschaffung vorhanden sind, |
| kann über eine Umlage abgestimmt werden. Bei einer Umlage entfällt |
| auf jedes Mitglied der Fotofreunde die gleiche Belastung. |
| 7. Aufnahme zu den Fotofreunden |
| 7.1 Jede Person die unser Hobby und die selben Ziele mit einem vergleichbaren |
| Engagement betreibt, ist bei den Fotofreunden herzlich Willkommen. |
| 7.2 Interessenten haben einige Monate Zeit sich für einen Beitritt zu entscheiden. (Gast) |
| Genauso haben aber auch die Fotofreunde Zeit einen Interessenten kennen zu lernen. |
| 7.3 Eine Aufnahme oder Ablehnung wird spätestens nach einem Jahr ausgesprochen. |
| Bei der Abstimmung zur Aufnahme darf es keine ablehnenden Stimmen geben. |
| 7.4 Die einmalige Schutzgebühr (aktuell 50,- Euro) gilt immer für das aktuelle Kalenderjahr |
| (7.4 Schutzgebühr am 26.04.2024 durch Mehrheitsbeschluß ausgesetzt) |
| und kann angepasst werden. Sie soll ein kurzzeitiges Abgreifen von Fotowissen vermeiden. |
| 7.5 Der jährliche Unterstützungsbetrag (aktuell 20,- Euro) ist von jedem Fotofreund zu |
| entrichten. Er dient in erster Linie dem Erhalt der Gemeinschaft und soll eingesetzt werden, |
| damit die Ziele der Fotofreunde ( siehe 2) besser erreicht werden können. |
| 7.6 Die Gemeinschaft der Fotofreunde hat keinen Vereinsstatus. Wer seinen |
| Unterstützungsbetrag nicht mehr zahlt, nicht mehr zu den Gemeinschaftsabenden kommt |
| oder seinen Abgang mündlich erklärt ist ohne weitere Verpflichtung frei gestellt. |
| 8. Wer für die Fotofreunde etwas auslegt oder einkauft sollte im angemessenem |
| Rahmen entschädigt werden. Wer sich mit eigenem Bildmaterial an Ausstellungen |
| beteiligt, sollte bei Diebstahl, Verlußt oder Beschädigung seines Bildmaterials |
| angemessen entschädigt werden. |
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Die Grundsätze der Fotofreunde-Straubing |