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Grundsätze und Ziele der Fotofreunde-Straubing

 

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  1. Grundsätze

             Gültigkeit

             Änderungen

             Wesensgehalt

 

  1. Ziele der Gemeinschaft

             Das Fotohobby in der Gesellschaft fördern

             Optimierung der Bildqualität

             Hilfen in der Praxis

 

  1. Ständiges Bemühen

             Ansehen der Fotofreunde

             Engagement

             Wir und die Profis

 

  1. Feste Personen in der Gemeinschaft

             Chef oder Vorstand

             Verwalter der Finanzen

             Web-Master

             Protokollführer

 

  1. Entscheidungen

             Wie werden Entscheidungen herbeigeführt

             Wer kann Entscheiden lassen

             Wann ist eine Entscheidung gültig

 

  1. Beschaffung von Artikeln

             Einkauf oder Beschaffung von techn. Geräten

Umlage

 

  1. Aufnahme zu den Fotofreunden

             Wer kann aufgenommen werden

             Dauer des Gaststatus

             Aufnahme oder Ablehnung

             Einmalige Schutzgebühr

             Techn. Unterstützung

 

  1. Entschädigunden und Aufwendungen

          Entschädigungen     

     

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    1. Grundsatz

    1.1   Diese Grundsätze gelten für die Fotofreunde-Straubing ab dem 01.01.2009

    1.2   Sie können durch einen Mehrheitsbeschluss an jedem Gemeinschaftsabend

     an dem mehr als zehn Fotofreunde anwesend sind, ergänzt,

     vervollständigt und aktualisiert werden.

    1.3   In ihrem Wesensgehalt jedoch müssen sie als Grundsatz erhalten bleiben.

     

     

    2. Ziele der Gemeinschaft

    2.1  Unser Ziel ist es:

    - den Spaß an der Fotografie als Hobby unter Freunden und

    in der Gesellschaft zu erklären und zu fördern.

    2.2                - die Qualität unserer Bilder zu optimieren und unser Wissen über

     Bildgestaltung, sowie Farb-, Form-, und Kontrastlehre stetig zu verbessern.

    2.3                - dass auch in der Fotopraxis der erfahrene und wissende Fotofreund seine

    Kenntnisse gerne an den, nach Lösungen suchenden Fotofreund, weiter gibt.

     

     

    3. Ständiges Bemühen

    3.1  Wir sind stets bemüht:

                - das Ansehen und den Ruf der Fotofreunde durch gute Bilder, tadelloses

                und freundliches Verhalten und durch sachliche Gespräche in ein positives

                Licht zu rücken.  

    3.2              - unser Hobby sinnvoll und praktikabel einzusetzen und damit auch andere

    Gemeinschaften oder Vereine zu unterstützen.

    Das Ziel dabei darf niemals der finanzielle Gewinn sein, sondern der gute

    Ruf der Fotofreunde-Straubing. Finanzielle Anerkennung und Belohnung

    oder aus Aktionen erworbene Mittel gehen nach Abzug entstandener Auslagen

    als Spende in die Gemeinschaftskasse der Fotofreunde. Wer in die eigene

    Tasche wirtschaften will, sollte an solchen Aktionen nicht teilnehmen.

    3.3              - den ortsansässigen Berufsfotografen nicht als direkte Konkurrenz entgegen zu treten.

     

     

    4. Feste Personen in der Gemeinschaft

    4.1  Die Fotofreunde haben und brauchen keinen Chef oder Vorstand.

                Alle wichtigen Entscheidungen werden nach einem demokratischen Grundsatz

                und immer zum Wohle der Gemeinschaft getroffen.

    4.2  Vorhandene und eingehende Geldmittel werden von einer Person aus

                unserer Mitte (Finanzverwalter) verwaltet.

    4.2a   Jeder Fotofreund hat das Recht den aktuellen Finanzstand

    und  laufende Auszahlungen zu erfragen.

    4.2b   Zum Jahresende wird einer von uns die korrekte und

     ehrliche Kassenführung kontrollieren.

    4.3   Der Web-Master ist verpflichtet die Ziele der Fotofreunde im Internet

                ansprechend und übersichtlich zu präsentieren. Er richtet für jeden

                Fotofreund eine eigene Bilderseite ein. Bilder stellt er nach deren

                Vorgaben ins Netz. Der Hauptteil der Bilder soll in der Größe eine

                Kantenlänge von 600 Pixel nicht überscheiten.

    4.3a   Der Web-Master bekommt tatsächlich angefallene Kosten erstattet.

                Für seine Arbeitszeit wird er nur in einem geringen Umfang (3,- €/mon)

                finanziell anerkannt. Gesamtkosten im Jahr 2009  zu  100,-Euro

    4.4   Nach dem Finanzverwalter und dem Web-Master gibt es nur noch den

                Protokollführer als feste Person bei den Fotofreunden.

                Dieser protokolliert an den Gemeinschaftsabenden die anwesenden

                Fotofreunde, Absprachen und eventuell herbeigeführte Entscheidungen.

     

     

    5. Entscheidungen

    5.1   Entscheidungen werden an den Gemeinschaftsabenden getroffen

    5.2   Jeder Fotofreund kann eine Entscheidung herbeiführen

    5.3   Wenn die Mehrheit der anwesenden Fotofreunde an einem

    Gemeinschaftsabend für eine Entscheidung stimmt, ist diese

    beschlossen (siehe 1.2). Bei finanziellen Entscheidungen ist mit

    dem Finanzverwalter immer zuvor eine Rücksprache nötig.

     

     

    6.  Beschaffung von tech. Artikeln

    6.1   Anschaffungen werden erst nach einer Mehrheitsentscheidung getätigt

                Ist aus Gründen des Angebotes und der zur Verfügung stehenden Zeit

                dies nicht möglich, muss der Kauf als „Privatperson“ getätigt werden

    und kann erst nachträglich durch einen Mehrheitsentscheid der Freunde

    verrechnet werden. (siehe auch 5.3²)

    6.2   Wenn nicht genug Barmittel vorhanden sind um einen Artikel zu

    beschaffen der dringend benötigt wird (z.B. Monitor, Beamer) wird

    eine Umlage unter den Fotofreunden durchgeführt, in der jeder den

    gleichen Anteil zu tragen hat.

     

     

    7.   Aufnahme zu den Fotofreunden

    7.1   Jeder der unser Hobby und die selben Ziele mit dem gleichen

    Engagement verfolgt ist bei den Fotofreunden willkommen.

    7.2   Interessenten haben ca. ½ Jahr Zeit sich für einen Beitritt zu entscheiden

                Genauso haben aber auch die Fotofreunde diese Zeit um einen

                Interessenten kennen zu lernen.

    7.3   Eine Ablehnung wird spätestens nach einem Jahr begründet

    und nach Mehrheitsentscheid ausgesprochen.

    7.4   Die einmalige Schutzgebühr richtet sich nach der angestrebten Gesamtzahl der

    Gemeinschaft. Sie wird von den Fotofreunden für ein Jahr festgesetzt.

    7.5   Der jährliche Unterstützungsbetrag ist von jedem Fotofreund zu entrichten.

                Er dient in erster Linie zum Erhalt der Gemeinschaft und soll eingesetzt

                werden damit die Ziele (Punkt 2) besser erreicht werden können.

          

     

    8. Entschädigungen

    8.1   Wir, die Fotofreunde brauchen am Gemeinschaftsabend einen aktuellen Laptop

    um unser Bilder ansehen und besprechen zu können und auch um Unterrichte

    halten zu können. Dem/den Eigentümer/n des verwendeten Laptops werden

    max. 3,- Euro für einen Abend gutgeschrieben.

     

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